Vorsorge







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    Vorsorge

    Im Leben den Tod berücksichtigen

    Die Beschäftigung  mit dem Tod ist vielen Menschen eher unangenehm und wird deshalb oft gemieden. Eine bedauerliche Folge davon ist das Versäumnis, zu Lebzeiten verbindliche Regelungeen für die spätere Bestattung zu treffen. Die Hinterbliebenen sind in solchen Fällen über die Trauer hinaus zusätzlich belastet. Sollten keine Angehörigen zurückbleiben, entscheiden oft Fremde über sehr persönliche Fragen.

    Zusammen mit uns ist es möglich, den Abschied beizeiten zu gestalten. Selbst zu bestimmen, ob man erd-, feuer-, oder seebestattet werden will. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie sach- und fachgerecht über all die Dinge, die bereits vorab geklärt werden können.

    Ein Vorsorgevertrag mit uns gibt Ihnen die absolute Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genauso ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben.

    Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden direkten Anweisungen werden von uns in die Wege geleitet. Dies ist besonders wichtig für alleinstehende und zuletzt überlebende Ehepartner ohne nähere Angehörige. Selbstverständlich bleiben alle Angaben streng vertraulich.

    Fordern Sie gerne unverbindlich unsere Inforamtionsbroschüre an.

     


    Der Vorsorgevertrag

    Der Vorsorgevertrag wird mit dem Bestatter geschlossen und ist für beide Partner rechtsverbindlich. Wir sind verpflichtet, die von Ihnen in diesem Vertrag festgelegten Wünsche zu erfüllen. Zur Absicherung der Kosten können Sie:

    • eine Einmalzahlung an die Bestattungsvorsorge Treuhand AG leisten
    • eine Sterbegeldversicherung (Wahl des Anbieters richtet sich nach persönlichen Präferenzen oder den persönlichen Bedingungen) abschließen

    Unabhängig von der Finanzierung der Bestattungskosten gibt es ein Reihe wichtiger Aspekte, die auf jeden Fall im Bestattungsvorsogevertrag berücksichtigt werden sollten:

    • Bestattungart und Bestattungsort
    • Gestaltung der Trauerfeier
    • Wer übernimmt die Grabpflege
    • Wer soll im Sterbefall benachrichtigt werden
    • Abmeldungen wie Krankenkasse, Rente, Versicherungen, Telefon, etc.
    • und vieles mehr...

     

    Grundsätzlich können Sie uns jederzeit bei Fragen ansprechen. Scheuen Sie sich nicht. Gerne können Sie uns besuchen oder wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause.